Parkplatzöffnung ist jeweils eine Stunde vor Geländeöffnung

Durch die Nutzung des zur Verfügung gestellten Parkraums, erkennt der Besucher die Geltung der folgenden Bestimmungen an:

1. Auf dem gesamten Parkplatz gilt die StVO.

2. Den Anweisungen des Parkpersonals ist Folge zu leisten. Das Parkpersonal übt für den Veranstalter das Hausrecht auf dem gesamten Parkgelände aus.

3. Die Benutzung des Parkplatzes und der Aufenthalt auf dem Parkplatz geschehen insoweit auf eigene Gefahr, dass der Betreiber, der Veranstalter, das Parkpersonal oder die sonst Verantwortlichen nicht für Schäden haften, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Parkplatzes oder sonst auf dem Parkgelände entstehen, es sei denn, dem Parkpersonal oder den sonst Verantwortlichen ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen oder es geht um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Wertgegenstände sind aus den Fahrzeugen zu entfernen. Für gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände haften Veranstalter, das Parkpersonal oder die sonst Verantwortlichen nicht, es sei denn, ihnen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

5. Die Parkberechtigung begründet weder eine Be- oder Überwachungsleistungen des Veranstalters, des Parkpersonals oder der sonst Verantwortlichen, noch sonstige Leistungen oder Fürsorgepflichten, abgesehen von zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

6. Parkende Fahrzeuge, die den Geltungszeitraum des Parktickets überschreiten, werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Parkplatzöffnung ab 12 Uhr

Eventdaten bereitgestellt von: Reservix

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